Preise und Erstattungen

Fußreflexzonentherapie

Erstbehandlung mit ausführlicher Anamnese – 80,00 €                
Dauer 90 Minuten

Jede Folgebehandlung – 60,00 €                                                                                            
Dauer 60 Minuten

Erstbehandlung für Kinder bis 12 Jahre – 60,00 €                                                             
Jede Folgebehandlung – 40,00 €                                                                                          

Ernährungsberatung

Die Ernährungsberatung ist in Dauer und Umfang sehr
individuell und berechnet sich daher pro Termin nach
einem Stundensatz von
60,00 €

Homöopathische Behandlung

Homöopathische Erstanamnese – 150,00 €                                                                          
inkl. Repertorisation (Nacharbeit zur Mittelfindung)
Dauer der Anamnese  90 bis 120 Minuten

Homöopathische Erstanamnese für Kinder bis 12 Jahre – 130,00 €
inkl. Repertorisation (Nacharbeit zur Mittelfindung)
Dauer der Anamnese  90 bis 120 Minuten                             

Jede weitere homöopathische Behandlung richtet sich nach
der Dauer und berechnet sich nach einem Stundensatz von 60,00 € 

Therapie mit Schüssler-Salzen

Anamnese und Antlitzdiagnose (inkl. Nacharbeit zur Mittelfindung) – 100,00 €                                
mit individuellem Therapieplan zur Einnahme der Salze
Dauer der Anamnese 60 bis 90 Minuten

Jede weitere Behandlung richtet sich nach der Dauer und
berechnet sich nach einem Stundensatz von 60,00 €                   

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel nicht. Es besteht für gesetzlich versicherte Patienten aber die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten je nach Tarif die Behandlungskosten anteilig oder in voller Höhe.

Terminabsagen oder -änderungen:

Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte so frühzeitig wie möglich ab. Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Sollten Sie Ihren Termin vergessen und ohne Absage fern bleiben, berechne ich eine Ausfallgebühr in Höhe des aktuell gültigen Stundensatzes.

Meine Leistungen sind gem. §4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.